
Stipendien
Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Ausbildungsbeiträge ohne Rückerstattungspflicht. Soweit die Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind, haben Sie als Schweizer Bürger grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf kantonale Stipendien. Für Schweizer sind die kantonalen Stipendienstellen deshalb immer die erste Anlaufstelle. Informieren Sie sich frühzeitig über Eingabetermine und Fristen, da rückwirkend keine Stipendien gewährt werden.
Informationen zum Schweizer Stipendienwesen
Darlehen
Ausbildungsdarlehen sind Beiträge, die nach Ausbildungsabschluss zurückerstattet werden müssen. In der Regel sind Darlehen während des Studiums zinsfrei und nach Studienabschluss zu verzinsen. Die Rückzahlungsbedingungen variieren erheblich. Wir empfehlen Ihnen, Darlehen erst zwei Jahre vor dem Studienabschluss oder als Zwischenlösung während ein oder zwei Semestern zu beanspruchen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, bei Studienabschluss auf einem riesigen Schuldenberg zu sitzen.
Schweizer Banken sind nicht bereit, Studierenden stark vergünstigte Darlehen zu gewähren. Der Grund hierfür ist das aktuell geltende Schweizer Konsumkreditgesetz.
Wir empfehlen daher, dass Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten bei Verwandten und Bekannten informieren. Eventuell ist in gewissen Fällen sogar ein Erbvorbezug möglich.