
Für Selbständigerwerbende ist die Versicherung freiwillig. Die Versicherung wird je nach Arbeitnehmerkategorie von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt oder anderen zugelassenen Versicherern durchgeführt.
Die Beiträge (Prämien) sind in Promillen des versicherten Verdienstes zu entrichten und werden direkt vom Salär abgezogen. Die Höhe der Abzüge variieren je nach Unternehmen.
Der Prämienanteil für Berufsunfälle und -krankheiten geht zu Lasten der Arbeitgeberin, jener für Nichtberufsunfälle zu Lasten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.